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   OLG Brandenburg, 08.06.2010 - 3 W 58/09   

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https://dejure.org/2010,7058
OLG Brandenburg, 08.06.2010 - 3 W 58/09 (https://dejure.org/2010,7058)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2010 - 3 W 58/09 (https://dejure.org/2010,7058)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 3 W 58/09 (https://dejure.org/2010,7058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung des Sachvortrags im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Schlüssigkeitsprüfung des Sachvortrags!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Grundsätzlich keine Schlüssigkeitsprüfung des Sachvortrags! (IBR 2010, 544)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2010, 544
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2010 - 3 W 58/09
    Ausnahmen können etwa gelten, wenn von vornherein ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 = NJW 2004, 3488; (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 485, Rn. 7a m.w.N.).
  • LG München I, 14.11.2022 - 41 O 4351/22

    Selbstständiges Beweisverfahren, Rechtsschutzversicherung, Klageverfahren,

    Der Antragsteller muss also keinen schlüssigen Klagevortrag halten (OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1814; OLG Brandenburg, IBR 2010, 544).
  • LG Saarbrücken, 30.11.2010 - 5 T 517/10

    Gerichtsstand: Anspruch gegen einen Fahrzeughersteller auf Grund einer

    Es bedarf für den vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob in den Fällen, in denen der Erwerber des Kraftfahrzeuges unter Berufung auf die Herstellergarantie keinen Nacherfüllungsanspruch geltend macht, sondern eine Geldleistung, insbesondere in der Form des Schadensersatzes begehrt (vgl. dazu Brandenburgisches Oberlandesgericht, IBR 2010, 544, zitiert nach juris, Rdnr. 13), der Erfüllungsort der für die Entscheidung in der Hauptsache maßgeblichen Geldforderung (vgl. §§ 270 Abs. 1, Abs. 4, 269 BGB, 29 ZPO) die gewerbliche Niederlassung des Fahrzeugherstellers ist.
  • BayObLG, 23.06.2023 - 102 AR 9/23

    Zuständigkeitsbestimmung für Verpflichtungen aus einer

    Dann sei Erfüllungsort jedenfalls mangels besonderer Umstände der Sitz des Schuldners (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Juni 2010, 3 W 58/09, juris Rn. 13; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 29 Rn. 51).
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 24 W 6/15

    Beweisfragen sind nachvollziehbar zu beantworten!

    Nach h.M. in der Rechtsprechung wird ein rechtliches Interesse nur dann verneint, wenn kein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien besteht (bestehen kann), die Parteien keine möglichen Prozessgegner sind oder kein Anspruch im Verhältnis der Parteien ersichtlich ist (vgl. nur: BGH, Beschluss v. 16.09.2004 - III ZB 33/04, BauR 2004, 1975 ff. = IBR 2004, 733; OLG Nürnberg, Beschluss v. 07.03.2011 - 12 W 456/11, NJW-RR 2011, 1216 f. = IBR 2011, 1362 (nur online); OLG Brandenburg, Beschluss v. 08.06.2010 - 3 W 58/09, IBR 2010, 544; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 13.10.2005 - 4 W 60/05 und 4 W 62/05, OLGR Zweibrücken 2006, 174 f.; OLG Celle, Beschluss v. 17.03.1999 - 16 W 14/99, BauR 2000, 601 f.; OLG Hamm, Beschluss v. 15.10.1997 - 20 W 19/97, NJW 1998, 689).
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